AGB „Jetskiboot.de“ (im Folgenden auch: Veranstalter)
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vorbemerkungen

1.1 Das Unternehmen „Jetskiboot.de“, Inhaber Tim Gerlach, Oldenburger Straße 223, 26180 Rastede, im folgenden Veranstalter genannt, führt Bootstouren durch. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Buchungen zwischen dem Veranstalter und allen Teilnehmern. Die nachfolgenden Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, es sei denn, es findet sich im Folgenden ausdrücklich eine andere Angabe. Die Bedingungen sind gültig vom Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung an. Eine Änderung behält sich der Veranstalter vor.

1.2 Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, sie gelten nicht, es sei denn, der Geltung wurde schriftlich zugestimmt.

2. Vertrag, Volljährigkeit

Die Anmeldung des Teilnehmers zu einer Bootstour ist in jedem Fall verbindlich. Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer kommt jedoch erst durch die Bestätigung des Veranstalters und die Akzeptanz der AGB endgültig zustande. Der Teilnehmer versichert bei Anmeldung volljährig zu sein.

3. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bootstour

3.1. Die Teilnahme an den Touren setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung des Teilnehmers voraus (z.B. Alter, Gesundheitszustand).

3.2. Nach erfolgter Buchung ist die buchende Person dafür verantwortlich, dass die entsprechende Person, die an dem jeweiligen Erlebnis teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt.

3.3. Teilnehmer zwischen 6 bis 18 Jahren sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. bei Vorlage einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme zugelassen. Die Einverständniserklärung muss vor Antritt der Bootstour dem Veranstalter schriftlich vorliegen und unterschrieben sein, es muss eine deutlich erkennbare Kopie des amtlichen Personalausweises des/der Erziehungsberechtigten beiliegen.

3.4. Die Bootstouren finden unter freiem Himmel statt und unterliegen den Witterungseinflüssen. Es kann erforderlich sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme bei dem Veranstalter abzufragen.

3.5. Sollte die Bootstour aufgrund der Witterungsverhältnisse am gebuchten Termin nicht durchführbar sein, was der Einschätzung des Veranstalters unterfällt, kann der Termin zur Teilnahme an der Bootstour bei dem Veranstalter kostenlos auf einen anderen verfügbaren Termin umgebucht werden. Der Veranstalter kommt in diesen Fällen jedoch nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der ursprünglich beabsichtigen oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung (Bootstour) entstanden sind (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.), es sei denn der Veranstalter hat die Aufwendungen oder Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

3.6. Der Veranstalter darf jedem Teilnehmer, der die dem Chartervertrag anliegende Haftungserklärung nicht vor Beginn der Bootstour unterzeichnet an ihn zurückreicht, die Mitfahrt verweigern. Die Verpflichtung zur Zahlung des vollen Entgelts bleibt aufrechterhalten.

4. Leistungen, Preise

4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem Chartervertrag. Die Bezahlung ist sofort und ohne Abzug im Voraus fällig.

4.2. Soweit der Preis nicht eine Woche vor Veranstaltungsbeginn (Bootstour) bei dem Veranstalter eingegangen ist, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe der unter 5. dargelegten Stornierungsgebühren zu fordern. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.

4.3 Der Kunde ist zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Veranstalter anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Rücktritt des Teilnehmers

5.1. Der Veranstaltungsteilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen ist der Teilnehmer verpflichtet, folgende Stornierungsgebühren zu übernehmen:
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25%
- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
- bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75%
- ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100%

Ein Rücktritt des Teilnehmers nach Veranstaltungsbeginn ist ausgeschlossen.

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. 5.2. Jede Stornierungs- oder Rücktrittserklärung hat mindestens in Textform zu erfolgen. Für die Frist gilt das Datum der Veranstaltung. Für den Eingang der Rücktrittserklärung / Stornierung ist der Zugang beim Veranstalter maßgeblich.
5.3. Für Umbuchungen nach Vertragsschluss, die auf Wunsch des Teilnehmers vorgenommen werden, entstehen bei dem Veranstalter in der Regel dieselben Kosten wie bei der Stornierung. Der Teilnehmer ist daher auch im Fall der Umbuchung verpflichtet diese Kosten zu tragen.

6. Absage durch den Veranstalter, Abbruch der Veranstaltung

6.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung bei sicherheitsgefährdenden Wetterverhältnissen wie zum Beispiel Gewitter, Nebel, starkem Wind oder bei technischen Defekten an den Booten abzusagen und die Buchung zu stornieren. Dasselbe gilt, soweit die oben genannten Wetterverhältnisse lediglich vorhergesagt sind sowie im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse, die die Durchführung der Veranstaltung hindern. Der Veranstalter ist auch zur Stornierung und zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, wenn der Kunde oder ein Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört, Weisungen des Personald zuwiderhandelt, andere Personen gefährdet oder durch fahrlässige Fahrweise auffällt.

6.2. Soweit die unter 6.1. genannten Wetterverhältnisse oder Ereignisse während der Durchführung der Veranstaltung auftreten, wird umgehend der nächste Hafen oder Anleger angelaufen.

6.3. Bei Absage durch den Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn verpflichtet dieser sich, die Absage dem Teilnehmer umgehend mitzuteilen. Er hat das Recht, dem Teilnehmer einen Ersatztermin anzubieten. Kann ein Ersatztermin nicht vereinbart werden, wird der bereits gezahlte Preis erstattet. Wird die Veranstaltung aus den in 6.2. genannten Gründen abgebrochen, hat der Kunde das vereinbarte Entgelt zur Hälfte zu zahlen, soweit die Veranstaltung zu weniger als 50 Prozent der Leistung (ausgehend von der vereinbarten Dauer der Bootstour) durchgeführt werden konnte. Demgemäß hat der Veranstalter die Hälfte des Entgelts zu erstatten. Wurde die Veranstaltung zu mehr als 50 Prozent durchgeführt, erfolgt keine Rückerstattung des Entgelts.

6.4. Erfolgt der Abbruch oder die Absage der Veranstaltung aus Gründen, die in dem Verhalten des Kunden oder eines Teilnehmers begründet sind (Zuwiderhandlungen gegen Weisungen des Personals, nachhaltige Störung der Veranstaltung, fahrlässige Fahrweise, Gefährdung anderer Personen etc.) und die der Kunde oder Teilnehmer zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte. Der Kunde bleibt zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.

7. Haftung

7.1. Die Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf den Höchstbetrag der Haftpflichtversicherung beschränkt. Das gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen wegen der Verletzung sogenannter Kardinalpflichten, also solchen, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie den Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet der Veranstalter für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

7.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust und Beschädigung von Sachen des Kunden und der Teilnehmer.

7.3. Für selbstverschuldete Unfälle des Kunden und der Teilnehmer haftet der Veranstalter nicht.

7.4. Für die Teilnahme vorausgesetzt wird eine mindestens durchschnittliche körperliche Fitness, da die Ausübung der Veranstaltung eine psychische und physische Belastung mit sich bringt. Es kann zu starken Belastungen der Wirbelsäule sowie des gesamten Bewegungs- und Stützapparates kommen. Bei Rückenbeschwerden, Bandscheibenvorfällen und Schwangerschaft ist dringend von einer Teilnahme abzusehen, ebenso bei bekannter Neigung zu Seekrankheit, Bluthochdruck oder Herzbeschwerden.

7.5. Sollte der Kunde oder ein Teilnehmer Beschädigungen oder Auffälligkeiten an einem von ihm geführten Boot oder Fahrzeug feststellen, ist er verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen.

8. Verhaltensregeln

Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Bootsführers Folge zu leisten. Zu den Anweisungen des Bootsführers gehören auch die im Boot und an Deck angebrachten Hinweise.

9. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden für die ordnungsgemäßen Geschäftsabläufe unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. DSGVO) von dem Veranstalter verarbeitet, worüber der Teilnehmer hiermit informiert ist.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleiten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Veranstalters. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.

10.2. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10.3. Es gelten nur die Preise und Angaben in unseren aktuellen Print- und Onlinemedien. Vorangegangene Flyer und Angaben verlieren ihre Gültigkeit.

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